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- Artikel-Nr.: 155112-1
- Herstellernummer: 155112-1
R&G 190g 10-Minuten-Epoxy 95g Epoxidharz 95g Epoxidhärter
Produktbeschreibung:
R&G 190g Schnellkleber 10-Minuten-Epoxy
95g Epoxidharz 95g Epoxidhärter + Mischbecher + Anrührstäbchen
Ideal für den Modellbau.
Das 10-Minuten-Epoxy ist ein 2K-Epoxidharz-Klebstoff. Harz und Härter sind in Flaschen mit jeweils 95g Inhalt abgefüllt, was eine Gesamtmenge von 190g Epoxy ergibt. Der Klebstoff ist transparent, lösemittelfrei und seine Verarbeitungszeit beträgt 10 Minuten. Er eignet für die universelle Montage und Reparatur unterschiedlichster Werkstoffe wie beispielsweise Metall, Kunststoff, Keramik, Glas, Porzellan, Stein, Holz, Beton und Gummi. Klebeverbindungen werden zug- und schlafgest sowie alterungs- und medienbeständig. Es besteht eine nachhaltige Beständigkeit gegenüber Wasser, Benzin und Öl.
Hohe Klebfestigkeit Schleifbar (zäh-harte Einstellung) Lösemittel- und füllstofffrei Kristallisationsfrei (Basis Bisphenol A/F)
Aufgrund der hohen Reaktivität steht selbst bei kleinen Ansatzmengen nur eine Verarbeitungszeit von 10 Minuten zur Verfügung.Die Dosierung im Mischungsverhältnis 1:1 erfolgt nach Augenmaß, indem gleiche Volumenmengen Harz + Härter in den Mischbecher gegeben werden. Danach wird sofort mit einem Rührstäbchen gemischt. Die anfangs klaren Komponenten erhalten eine leicht milchige Farbe. Diese Mischung muß ohne Verzug verarbeitet werden.Nach spätestens 10 Minuten beginnt der Kleber zu gelieren, bereits nach 60 Minuten ist die Klebestelle belastbar.Spaltfüllungen sind möglich, generell gilt für Verklebungen: dünnere Klebefugen ergeben höhere Zugscherfestigkeiten.Das Klebesystem kann mit Füllstoffen wie Thixotropiermittel, Baumwollflocken, Glasfaser gemahlen, Glas-Bubbles etc. eingedickt werden (z.B. für Reparaturen und Spaltfüllungen).
Schnellhärtender, lösemittel- und füllstofffreier 2-Komponenten Epoxydharz-Kleber
Mischungsverhältnis: 1 : 1
Verarbeitungszeit: 10 Minuten
Belastbar nach 60 Minuten
- Gute Klebfestigkeit
- Zäh-harte Einstellung
- Schleifbar
Schnellhärtender, lösemittel- und füllstofffreier 2-Komponenten Epoxydharz-Kleber von honigartiger Zähflüssigkeit. Sehr gut geeignet für GFK, CFK, Holz, Metall, Stein, Hartschäume und viele Kunststoffe.
Technische Daten:
- Inhalt: Epoxy 95g Epoxidharz; 95g Epoxidhärter
Lieferumfang:
- 1x R&G 190g 10-Minuten-Epoxy 95g Epoxidharz 95g Epoxidhärter
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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H-Sätze |
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
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EUH-Sätze |
EUH205: Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
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P-Sätze |
P260: Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P264: Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P310: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P321: Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P362: Kontaminierte Kleidung ausziehen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |